Mediahaus Verlag GmbH

Ein Werbevertrag mit einem unabhängigen Verlag 

Möchte man in einem Bürgermagazin vom Mediahaus Verlag GmbH als Verein oder als Unternehmen werben, so erfordert dieses einen Werbevertrag. In einem solchen Vertrag werden die Details, sei es zur Anzeige und deren Größe oder aber auch zur Häufigkeit geregelt. Was es hierbei zu beachten gilt, kann man nachfolgend erfahren.

Mit dem Bürgermagazin zum Kunden

Regional in einem Magazin werben, möglich ist das mit dem Bürgermagazin vom Mediahaus Verlag GmbH. Gerade durch die regionale Ausrichtung von einem solchen Magazin, hat man natürlich einen hohen Werbeeffekt für einen Verein oder für ein Unternehmen. Doch möchte man in einem solchen Bürgermagazin werben, muss man als Verein oder Unternehmen einen Werbevertrag abschließen. In einem solchen Werbevertrag wird vertraglich für beide Seiten festgehalten, was die vereinbarte Leistung ist, aber auch was für Rechte und Pflichten gibt. Gerade wenn man mit dem Gedanken der Werbung in einem Bürgermagazin spielt, sollte man sich den Vertrag darüber genau ansehen. Ausführliche Angebote und Preise finden Sie unter: https://bueroalltag.com/mediahaus-verlag-erfahrungen-einer-mittelstaendlerin/

Auf diese Details kommt es an

Mediahaus Verlag GmbHWenn es jetzt um ein Werbevertrag geht, so ist das A und O die Leistungsbeschreibung. Der Leistungsbeschreibung kann man nämlich im Detail entnehmen, wie groß die Anzeige ist, das Aussehen, aber auch die Häufigkeit der Anzeige und die damit verbundenen Kosten. Zudem kann es hier in der Leistungsbeschreibung auch noch ergänzende Hinweise geben, wie zusätzliche Leistungen, wenn man bei der Anzeigengestaltung hier Hilfe in Anspruch nimmt.
Bei der Häufigkeit der Anzeige, so ist damit das Erscheinen der Anzeige gemeint.
Zum einen kann eine Anzeige an verschiedenen Stellen in einem Bürgermagazin erscheinen, auf der anderen Seite geht es bei der Häufigkeit aber auch darum, ob die Anzeige in jeder Ausgabe vom Bürgermagazin erscheinen soll oder nicht. Gerade damit es hier nicht zu Missverständnissen und Fehlern bei der Anzeige für das Bürgermagazin kommt, sollte man dieses vor Unterzeichnung vom Werbevertrag sich genau ansehen. Und sollte man Fehler feststellen, so sollte man diese sofort gegenüber dem Mediahaus anzeigen, damit hier eine Korrektur vom Vertrag erfolgen kann.

Rechte und Pflichten sollte man kennen

Wichtig bei einem Werbevertrag für Anzeigen in einem Bürgermagazin, ist aber nicht nur die Leistungsbeschreibung.
So sollte man dem Vertrag von der Mediahaus Verlag GmbH immer auch entnehmen können, was die Rechte und Pflichten im Detail sind. Sei es hinsichtlich der Umgestaltung von Anzeigen, der Bezahlung oder aber auch der Kündigung vom Vertrag, sollte dieser unbegrenzt laufen. Beachtet man diese Punkte bei einem Werbevertrag, so kann man hier nachträglich Ärger oder Missverständnisse vermeiden und man ist auf der sicheren Seite.