Gefährliche Stoffe sind Materialien, Flüssigkeiten, Gegenstände und Zubereitungen, die gefährliche Eigenschaften aufweisen und sich schädlich auf Personen, Sachen und die Umwelt auswirken können. Gelagert werden solche Stoffe, auch Gefahrengüter genannt, wenn sie in geschlossenen Behältern und Verpackungen aufbewahrt sind. Eine entsprechende Lagerung orientiert sich an der Risikominimierung, den rechtlichen Vorschriften, dem Stand der Technik, dem Werkschutz, der Störfallvorsorge, der Lufthygiene, dem Gewässer- und Brandschutz sowie der Arbeitssicherheit. Konkrete Vorschriften sind in jedem Land abzufragen, bevor man Gefahrstoffe in jeglicher Form lagert.
Umgang mit Gefahrstoffen
Um Gefahrstoffe nicht als Umwelt- oder Feuergefahr zu riskieren, ist vor allem eine auffällig ordentliche Struktur und Sauberkeit der Lagerräume sowie der entsprechenden Arbeitsplätze erforderlich. Insbesondere ist auf Sicherheitsratschläge, Gefahrenhinweise und Warnsymbole der entsprechenden Stoffe zu achten sowie auf eine ausreichende Ent– und Belüftung. Beschädigte oder fehlende Kennzeichnungen sind umgehend einer vorgesetzten bzw. behördlichen Stelle zu melden. Auch ist auf die jeweils vorgeschriebene Schutzkleidung zu achten, die nicht schmilzt, antistatisch ist, dicht und unbrennbar ist. Gelegentlich sind auch Schutzbrillen vorgeschrieben sowie etwa Hand- und Sicherheitsschuhe. Ebenfalls wird den jeweiligen Mitarbeitern geraten, Schmuck abzulegen und Haarnetze o. ä. zu tragen.
Wassergefährdende und brennbare Stoffe
Beim Befüllen von Anlagen mit Treib- und Brennstoffen (Benzin, Diesel- und Heizöl usw.) ist auf eine korrekte Dokumentation zu achten. Über mineralölhaltige Gemische hinaus gehören in diese Kategorie Schwermetalle, Laugen, Säuren, halogenierte Kohlenwasserstoffe, PCB und mehr. Angezeigt müssen solche Stoffe werden, wenn sie ab 200 Litern abgefüllt werden. Brennbare Stoffe können fest, flüssig und gasförmig vorkommen. Die Entzündungstemperatur ist für jeden Stoff verschieden und wird mit dem Begriff Flammpunkt bezeichnet. Dieser kann durch heiße Gegenstände, elektrische Funken oder offene Flammen ausgelöst werden. Hiervor sind die Lagerräume jeweils strikt zu bewahren.
Welche Rolle spielen Auffangwannen?
Gesetzlich besonders beschriebene Auffangwannen sind Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit flüssigen Stoffen, die insbesondere wassergefährdend sind. Hiermit werden aus dem Lagerbehälter bzw. der Anlage austretende Stoffe aufgefangen, sodass Gewässer und Erdreich nicht verschmutzt werden. Eine Auffangwannen Beratung ist jeweils sinnvoll und wird durch entsprechende Anbieter angeboten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auffangwannen werden aus Kunststoffen, Stahlblech und Stahlbeton hergestellt und sind flüssigkeitsdicht – insbesondere dem gelagerten Stoff müssen sie vollständig widerstehen können. Mindestens sind die Wände 3 mm dick (Edelstahl: 2 mm). Der Unterboden darf nicht korrodieren und somit werden die Wannen eher nicht direkt auf die Böden gesetzt. Die Wannen weisen im Allgemeinen eine Höhe von mehr als 5 cm auf. Das kann aber auch von Modell zu Modell variieren. Entscheidend ist hierbei natürlich, wie viel Flüssigkeit oder welchen Stoff man in welcher Wanne lagern möchte.
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